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   FG Niedersachsen, 31.03.2005 - 3 K 849/04   

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https://dejure.org/2005,17518
FG Niedersachsen, 31.03.2005 - 3 K 849/04 (https://dejure.org/2005,17518)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.03.2005 - 3 K 849/04 (https://dejure.org/2005,17518)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. März 2005 - 3 K 849/04 (https://dejure.org/2005,17518)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Berichtigung eines Eigenheimzulagebescheides bei Nichteintragung der vorgesehenen Kennziffer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 129 S. 1 AO; § 15 Abs. 1 S. 1 EigzulG
    Berichtigung eines Eigenheimzulagebescheides bei Nichteintragung der vorgesehenen Kennziffer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 129
    Eigenheimzulage; Berichtigung; Offenbare Unrichtigkeit; Wohnungsausbau/-erweiterung; Ausbau; Erweiterung; Neubau - Berichtigung eines Eigenheimzulagebescheides bei versehentlicher Nichteintragung der vorgesehenen Kennziffer durch die Finanzbehörde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berichtigung eines Eigenheimzulagebescheides bei versehentlicher Nichteintragung der vorgesehenen Kennziffer durch die Finanzbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.01.2003 - I R 20/02

    Offenbare Unrichtigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2005 - 3 K 849/04
    Maßgebend ist vielmehr, ob der Fehler bei Offenlegung des Sachverhalts für jeden unvoreingenommenen Dritten klar und deutlich als offenbare Unrichtigkeit erkannt werden kann (BFH-Urteil vom 29. Januar 2003 I R 20/02, BFH/NV 2003, 1139).

    Eine Unrichtigkeit, welche auf die Eintragung einer falschen Kennziffer in den Eingabewertbogen zurückzuführen ist, kann eine offenbare i.S.d. § 129 AO sein (BFH-Urteil vom 29. Januar 2003 I R 20/02, a.a.O.).

  • BFH, 09.12.1998 - II R 9/96

    Keine offenbare Unrichtigkeit bei Überlegungsfehler

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2005 - 3 K 849/04
    Die Vorschrift des § 129 AO ist ferner nicht anwendbar, wenn auch nur die ernste Möglichkeit besteht, dass die Nichtbeachtung einer feststehenden Tatsache in einer fehlerhaften Tatsachenwürdigung oder einem sonstigen sachverhaltsbezogenen Denk- oder Überlegungsfehler begründet ist oder auf mangelnder Sachverhaltsaufklärung beruht (BFH-Urteil vom 9. Dezember 1998 II R 9/96, BFH/NV 1999, 899).
  • BFH, 27.05.1998 - IV B 151/97

    Voraussetzungen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2005 - 3 K 849/04
    Offenbare Unrichtigkeiten in diesem Sinne sind mechanische Fehler, die ebenso mechanisch, d.h. ohne weitere Prüfung, erkannt und berichtigt werden können (BFH-Beschluss vom 27. Mai 1998 IV B 151/97, BFH/NV 1998, 1452).
  • BFH, 12.06.2002 - IX B 203/01

    Anwendung der AO auf Bescheide über die Gewährung der EigZul

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2005 - 3 K 849/04
    Dabei folgt aus § 15 Abs. 1 Satz 1 Eigenheimzulagengesetz, dass die Vorschriften der AO 1977 auch auf Bescheide über die Gewährung der Eigenheimzulage grundsätzlich anwendbar sind; somit findet auch die Vorschrift des § 129 AO Anwendung (BFH-Beschluss vom 12. Juni 2002 IX B 203/01, BFH/NV 2002, 1285.
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