Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 31.03.2005 - 3 K 849/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Berichtigung eines Eigenheimzulagebescheides bei Nichteintragung der vorgesehenen Kennziffer
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 129 S. 1 AO; § 15 Abs. 1 S. 1 EigzulG
Berichtigung eines Eigenheimzulagebescheides bei Nichteintragung der vorgesehenen Kennziffer - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 129
Eigenheimzulage; Berichtigung; Offenbare Unrichtigkeit; Wohnungsausbau/-erweiterung; Ausbau; Erweiterung; Neubau - Berichtigung eines Eigenheimzulagebescheides bei versehentlicher Nichteintragung der vorgesehenen Kennziffer durch die Finanzbehörde - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Berichtigung eines Eigenheimzulagebescheides bei versehentlicher Nichteintragung der vorgesehenen Kennziffer durch die Finanzbehörde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 29.01.2003 - I R 20/02
Offenbare Unrichtigkeit
Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2005 - 3 K 849/04
Maßgebend ist vielmehr, ob der Fehler bei Offenlegung des Sachverhalts für jeden unvoreingenommenen Dritten klar und deutlich als offenbare Unrichtigkeit erkannt werden kann (BFH-Urteil vom 29. Januar 2003 I R 20/02, BFH/NV 2003, 1139).Eine Unrichtigkeit, welche auf die Eintragung einer falschen Kennziffer in den Eingabewertbogen zurückzuführen ist, kann eine offenbare i.S.d. § 129 AO sein (BFH-Urteil vom 29. Januar 2003 I R 20/02, a.a.O.).
- BFH, 09.12.1998 - II R 9/96
Keine offenbare Unrichtigkeit bei Überlegungsfehler
Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2005 - 3 K 849/04
Die Vorschrift des § 129 AO ist ferner nicht anwendbar, wenn auch nur die ernste Möglichkeit besteht, dass die Nichtbeachtung einer feststehenden Tatsache in einer fehlerhaften Tatsachenwürdigung oder einem sonstigen sachverhaltsbezogenen Denk- oder Überlegungsfehler begründet ist oder auf mangelnder Sachverhaltsaufklärung beruht (BFH-Urteil vom 9. Dezember 1998 II R 9/96, BFH/NV 1999, 899). - BFH, 27.05.1998 - IV B 151/97
Voraussetzungen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes …
Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2005 - 3 K 849/04
Offenbare Unrichtigkeiten in diesem Sinne sind mechanische Fehler, die ebenso mechanisch, d.h. ohne weitere Prüfung, erkannt und berichtigt werden können (BFH-Beschluss vom 27. Mai 1998 IV B 151/97, BFH/NV 1998, 1452). - BFH, 12.06.2002 - IX B 203/01
Anwendung der AO auf Bescheide über die Gewährung der EigZul
Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2005 - 3 K 849/04
Dabei folgt aus § 15 Abs. 1 Satz 1 Eigenheimzulagengesetz, dass die Vorschriften der AO 1977 auch auf Bescheide über die Gewährung der Eigenheimzulage grundsätzlich anwendbar sind; somit findet auch die Vorschrift des § 129 AO Anwendung (BFH-Beschluss vom 12. Juni 2002 IX B 203/01, BFH/NV 2002, 1285.
- FG Nürnberg, 13.09.2006 - III 63/05
Beginn der Festsetzungsfrist für Ansprüche nach dem EigZulG
Außerdem weist das beklagte Finanzamt auf die Urteile des Finanzgerichts Niedersachsen vom 07.03.2005 Az. 15 K 639/04 (DStRE 2006, 504 ) und vom 31.03.2005 Az. 3 K 849/04 (StE 2005, 420) sowie auf den Beschluss des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt vom 20.09.2004 Az. 3 V 1151/04 (EFG 2005, 517 ) hin.